Romanistik
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Zulassungsvoraussetzungen & Anforderungen

Erwünschtes Profil

Wer das Studium der Romanistik wählt, sollte Interesse für Literatur, Sprache, Kunst und Kultur mitbringen. Darüber hinaus sollten die Studierenden in der Lage sein, sich kritisch mit einem romanistischen Gegenstand auseinanderzusetzen, Fragestellungen und Hypothesen zu entwickeln bzw. zu diskutieren.

Das Institut für Romanische Philologie bietet zahlreiche Möglichkeiten zu einem Studienaufenthalt in einem fremdsprachigen Ausland, um den Studierenden die Vertiefung ihrer Sprachkenntnisse, aber auch die Auseinandersetzung mit einem anderen Wissenschaftssystem zu ermöglichen und nicht zuletzt, um ihre Sensibilität für kulturelle Differenzen zu steigern. Zudem sollten sich die Studierenden über die jeweils gewählte Sprache hinaus mit dem Lateinischen und/oder mit weiteren romanischen Sprachen befassen.

Eignungsverfahren

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Romanistik wird neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss (aus dem Inland oder Ausland) der Fachrichtung Romanistik oder eines verwandten Faches die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.

Hierbei soll die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Romanistik neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen festgestellt werden.

Diese Anforderungen beinhalten:

  • die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeitsweise,
  • das vertiefte Verständnis für sprach-, literatur- und/oder kulturwissenschaftlichen Fragestellungen,
  • ein differenziertes sprachliches Ausdrucksvermögen in mindestens einer romanischen Sprache und im Deutschen,
  • die Motivation zu eigener wissenschaftlicher Forschung.

Sprachkenntnisse

Neben dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss werden Nachweise über die selbstständige Sprachverwendung in einer romanischen Sprache (Niveau B2 nach Europäischem Referenzrahmen), Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Niveau A2 nach Europäischem Referenzrahmen) sowie gesicherte Kenntnisse in Latein gefordert. Die Nachweise über Lateinkenntnisse oder über Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache können bis zum Ablauf des zweiten M.A.-Fachsemesters nachgereicht werden.

Umfang, Inhalt und Ablauf des Eignungsverfahrens

Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das Wintersemester 2025/26 bis zum 1. Juli 2025 beim Institut für Romanische Philologie (Kontakt) einzureichen.

Studierende, die in ein höheres Fachsemester einsteigen wollen, wenden sich bitte an die Fachstudienberatung der Romanistik.

Diesem Antrag sind, soweit vorhanden, folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium inkl. Transcript of Records; ersatzweise das Transcript of Records aus dem 5. Fachsemester;
  • soweit nicht aus dem Abschlusszeugnis hervorgehend, Kopien der Nachweise über die oben genannten erforderlichen Sprachkenntnisse
  • ein ausgefüllter Fragebogen als Grundlage für das Eignungsgespräch, der unter "weiterführende Informationen" zum Download bereit steht.

  1. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die o.g. Unterlagen fristgerecht vorliegen.
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen Ihres Erststudiums
      • mindestens 10 ECTS-Punkte in den Bereichen Romanistische Linguistik oder Romanistische Literatur- und Kulturwissenschaft erbracht haben,
      • ihre Abschlussarbeit aus dem Erststudium in einem dieser beiden Bereiche verfasst haben,
        müssen nicht mehr am Eignungsgespräch teilnehmen.
        (siehe Satzung zur Änderung der Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Romanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2015).
  1. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern die o.g. Zugangsvoraussetzungen vorliegen, zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Der Termin des Gesprächs wird mindestens zwei Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben. Das Gespräch dauert 20 Minuten. Gegenstand des Gesprächs sind die o.g. Anforderungen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt sind. Die erbrachten Leistungen werden von zwei Mitgliedern der Auswahlkommission bewertet. Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet. Gründe, die das nicht selbst zu vertretende Versäumnis rechtfertigen sollen, müssen bis zu Beginn des festgesetzten Termins bei der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommission schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden; wird der Grund anerkannt, erfolgt die Einladung zu einem Ersatztermin.
  2. Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber, das Ergebnis ihrer Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gelten sie als nicht geeignet.
  3. Das Ergebnis des Eignungsverfahrens für den Masterstudiengang Romanistik wird durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen vorzulegen.

Wiederholungsmöglichkeit
Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten Immatrikulationstermin.