Pflichtpraktika im Lehramt
Der Besuch des "studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums" in den Fächern "Französisch (LaR)", "Französisch (LaG)" und "Spanisch (LaG)" sollte (und kann laut PStO 2010) nicht zu Beginn des Studiums erfolgen, da er an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft ist:
- Inhaltliche Voraussetzungen: Gemeinhin notwendig sind sehr gute Sprachkenntnisse in der gewählten Sprache - Sie sollten bei Antritt also mindestens das Aufbaumodul in der Sprachpraxis abgeschlossen haben (P 4 im LaG/LaR Französisch / P 5 im LaG Spanisch), im LaG-Studium eventuell sogar das Vertiefungsmodul (P 5 im LaG Französisch / P 6 im LaG Spanisch)
- Formale Voraussetzungen (1): Das "studienbegleitende fachdidaktische Praktikum" ist mit dem Besuch eines Begleitseminars verknüpft (P 6.2 im LaR Französisch / P 7.2 im LaG Französisch / P 8.2 im LaG Spanisch)
- Formale Voraussetzungen (2): Der Besuch des Begleitseminars setzt zwingend die bestandene Einführungsübung in die Fachdidaktik voraus (P 6.1 im LaR Französisch / P 7.1 im LaG Französisch / P 8.1 im LaG Spanisch)
Wenn Sie sich also beim Praktikumsamt für das "studienbegleitende fachdidaktische Praktikum" anmelden, sollten Sie obige Voraussetzungen unbedingt beachten, da anderenfalls keine ECTS-Punkte erworben werden können und somit das Praktikum nicht abgeleistet werden kann.
Falls Sie aber nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung (PStO 2017) studieren, entfallen alle Voraussetzungen für das "studienbegleitende fachdidaktische Praktikum" - der Begleitkurs "Kolloquium zum studienbegleitenden Praktikum" (WP1 im LaR Französisch / WP 7 im LaG Französisch / WP3 LaG Spanisch) kann also unabhängig von den anderen fachdidaktischen Veranstaltungen belegt werden.
Das Orientierungspraktikum und das Pädadgogisch-didaktische Schulpraktikum sind an keine Voraussetzungen geknüpft.