Lehramt an Berufsschulen (Französisch)
Aus dem Bereich der Romanischen Philologie kann nur das Fach Französisch für diesen Studiengang gewählt werden, und zwar nur als Erweiterungsfach (§ 91 LPO I [2002] bzw. neuerdings auch modularisiert nach § 86 LPO I [2008]).
Studiengang und erste Staatsprüfung entsprechen den Bestimmungen für das Lehramt an Realschulen bis auf folgende Punkte:
- Es entfallen alle Zulassungsvoraussetzungen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung außer dem Nachweis der "Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache" (LPO I [2002]) bzw. dem Nachweis der "Kenntnisse in Latein oder in einer weiteren romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des 'Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen'" (LPO I [2008]).
- Die inhaltlichen Anforderungen der Prüfungen in Fachdidaktik beziehen sich auf das Lehramt an beruflichen Schulen.