Romanistik
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Anerkennung von Leistungen im WP 1 (Sprachen)

Wer in den Sprachen Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch oder Katalanisch bereits über gute bis sehr gute Vorkenntnisse verfügt (= Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens), sollte direkt die Kurse der Aufbaustufe wählen.

In diesen Fällen können Sie also nur 12 ECTS-Punkte in der jeweiligen Sprache erwerben.

Die anderen 12 ECTS-Punkte der geforderten 24 ECTS-Punkte im WP 1 können Sie auf unterschiedliche Art und Weise erwerben:

  • Entweder Sie erlernen eine andere Fremdsprache in der Grund- oder Aufbaustufe (im Umfang von 12 ECTS)
  • Oder Sie lassen sich die übersprungene Grundstufe anhand eines bestandenen Einstufungstests anerkennen.

Eine Anerkennung von Schulleistungen ist nicht möglich!

Anerkennungen von universitären Nachweisen oder anderweitigen Ausbildungen (etwa zur/zum Fremdsprachenkorrespondent*in) sind indes möglich.

Wo und wann können Sie sich die Kenntnisse anrechnen lassen?

Was sollen Sie mitbringen?

  • nach Möglichkeit das mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllte Formular des PAGS
  • zwingend alle Zeugnisse im Original und in Kopie

Alle Zeugnisse müssen Auskunft über Ihr tatsächliches Leistungsniveau geben (in Form von Noten, Prozentangaben etc.), sonst kann keine Anrechnung erfolgen!