Anerkennung von Leistungen im WP 1 (Sprachen)
Wer in den Sprachen Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch oder Katalanisch bereits über gute bis sehr gute Vorkenntnisse verfügt (= Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens), sollte direkt die Kurse der Aufbaustufe wählen.
In diesen Fällen können Sie also nur 12 ECTS-Punkte in der jeweiligen Sprache erwerben.
Die anderen 12 ECTS-Punkte der geforderten 24 ECTS-Punkte im WP 1 können Sie auf unterschiedliche Art und Weise erwerben:
- Entweder Sie erlernen eine andere Fremdsprache in der Grund- oder Aufbaustufe (im Umfang von 12 ECTS)
- Oder Sie lassen sich die übersprungene Grundstufe anhand eines bestandenen Einstufungstests anerkennen.
Eine Anerkennung von Schulleistungen ist nicht möglich!
Anerkennungen von universitären Nachweisen oder anderweitigen Ausbildungen (etwa zur/zum Fremdsprachenkorrespondent*in) sind indes möglich.
Wo und wann können Sie sich die Kenntnisse anrechnen lassen?
- zu den Öffnungszeiten der Fachstudienberatung des Instituts für Romanische Philologie
Was sollen Sie mitbringen?
- nach Möglichkeit das mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllte Formular des PAGS
- zwingend alle Zeugnisse im Original und in Kopie
Alle Zeugnisse müssen Auskunft über Ihr tatsächliches Leistungsniveau geben (in Form von Noten, Prozentangaben etc.), sonst kann keine Anrechnung erfolgen!