Praxis- und Studienprojekt(e)
Praxismodul I und II (B.A. Romanistik)
Wenn Sie im Rahmen des Romanistik-Studiums (B.A.) ein Praktikum als Studienleistung einbringen möchten, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Praxismodul I = ca. 100 Stunden Kurz-Praktikum (ca. 4 Wochen) kombiniert mit dem fakultären Praxiskolloquium = 6 ECTS oder
- Praxismodul II = ca. 200 Stunden Lang-Praktikum (ca. 8 Wochen) + Praktikumsbericht = 6 ECTS
Die Wahl liegt bei Ihnen (= Praxismodul I oder II). Ob das Praxiskolloquium besucht werden muss, hängt also von der Stundenzahl des Praktikums ab. Die Praxismodule können in jedem Semester absolviert werden. Beim Praxismodul I müssen der Besuch des Kolloquiums und das Praktikum nicht parallel erfolgen, Sie können also auch zunächst das Kolloquium besuchen und dann anschließend das Kurzpraktikum absolvieren (oder umgekehrt).
Das Praktikum kann sowohl in den Semesterferien als auch während des Semesters absolviert werden. Im letztgenannten Fall ist eine Beurlaubung möglich, aber nicht zwingend notwendig.
Zum Bericht: er soll ca. 10.000 Zeichen umfassen - das sind etwas 4-5 Seiten. Es geht dabei um folgende Punkte: a) Beschreibung der Tätigkeit, b) Reflexion der mitgebrachten, verfeinerten und neu erworbenen Kompetenzen, c) abschließende Beurteilung des kennengelernten Berufsfeldes (Perspektive).
Studienprojekt (M.A. Romanistik)
Das Studienprojekt (WP 29/WP 30) ist für das 3. Fachsemester vorgesehen, kann im Prinzip aber auch davor oder danach absolviert werden. Unter das Studienprojekt fallen:
- forschungsorientierte Projekte, die eventuell auch konzeptionell auf die M.A.-Arbeit vorbereiten. Denkbar wären neben „freier Lektüre“ z.B. auch Archivaufenthalte in Bibliotheken im In- und Ausland, der Besuch geeigneter fachspezifischer Tagungen, Auslandsaufenthalte zur Durchführung von Umfragen, Rezensions- bzw. Publikationsprojekte o.ä.;
- praxisbezogene Projekte, die der Verknüpfung eigener studentischer Forschung/Weiterbildung mit den konkreten Anwendungsbereichen in der Praxis dienen.
Wichtig ist darüber hinaus, dass das Studienprojekt mit einem vom Institut bestellten Projektbeauftragten abzustimmen ist, der die Qualität der jeweiligen Maßnahme beurteilt. Am Ende sollen die im Studienprojekt gewonnenen Erkenntnisse in einem Projektbericht dargestellt werden (ca. 15.000 Zeichen = 8-10 Seiten), welcher dann die Grundlage für die Beurteilung („bestanden/nicht bestanden“) ist.
Nicht vergessen:
- die Prüfungsanmeldung via LSF im betreffenden Semester ist unbedingt notwendig!
- der optimale Zeitpunkt für die Absprache des Projekts sollte daher vor der Prüfungsanmeldung liegen!
Derzeitige Projektbeauftragte (ab SoSe 23)
- Linguistik: Prof. Dr. Andreas Dufter
- Literatur- und Kulturwissenschaft: PD Dr. Susanne Dürr