Romanistik
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M.A.-Arbeit

FAQ zur Anmeldung der M.A.-Arbeit
M.A. Romanistik (Französisch/Spanisch/Italienisch/Portugiesisch/Rumänisch)

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Anmeldung der M.A.-Arbeit?

Im M.A. Romanistik gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung der Arbeit.

Wir empfehlen das Schreiben im 4. Fachsemester. Zuvor sollten Sie die 3 Schwerpunkt-Masterseminare sowie die sprachpraktischen Module I-III bestanden haben und das Forschungskolloquium/ Oberseminar besucht haben.

In welchem Zeitraum muss ich meine M.A.-Arbeit anmelden?

Es gelten folgende Anmeldefristen

  • Für das Sommersemester 2024: 09. April 2023 bis 15. April 2024
  • Für das Wintersemester 2023/24: 10. Oktober 2023 bis 16. Oktober 2023

Achten Sie also darauf, die noch ausstehenden Seminararbeiten für das vorangegangene Semester nach Möglichkeit im August/September abzugeben, um sich danach ganz auf die Masterarbeit konzentrieren zu können. Verspätet eingereichte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.

In welchem Fachsemester muss die M.A.-Arbeit spätestens abgelegt werden?

Bitte beachten Sie, dass laut PStO alle studienbegleitenden Prüfungen spätestens im 7. Fachsemester erfolgreich abgelegt worden sein müssen. Dies gilt jedoch NICHT für die M.A.-Arbeit; diese muss erstmalig spätestens im 5. Fachsemester abgelegt werden und darf auch nur einmal, im nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Wenn Sie sich also nicht fristgerecht zur M.A.-Arbeit angemeldet haben, um sie spätestens im 5. Fachsemester abzulegen, bedeutet dies, dass Sie automatisch zum ersten Mal durch die M.A.-Arbeit durchgefallen sind und nur noch einen Versuch, nämlich im 6. Fachsemester, haben. Es sei denn, Sie können dem Prüfungsamt triftige, d.h. nicht selbst zu vertretende Gründe nachweisen (Prüfungsversäumnisse aufgrund von Krankheiten, Pflege chronisch kranker Angehöriger, etc.). In diesem Falle sollten Sie sich schnellstmöglich an den zuständigen Sachbearbeiter des PAGS (Philipp Moritz Handl) wenden und dort einen Antrag stellen, der Ihnen das erstmalige Ablegen der M.A.-Arbeit im 6. Fachsemester erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass die Module bzw. Modulteile, die beliebig oft wiederholt werden können, auch während bzw. nach der M.A.-Arbeit abgelegt werden können.

Welche formalen Bestimmungen muss ich beachten?

Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen. Die Abgabe der M.A.-Arbeit erfolgt in zweifacher Ausfertigung im Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeitung im PAGS (Philipp Moritz Handl). Der Umfang beträgt ca. 120.000 Zeichen (= ca. 75 Seiten)

  • Sommersemester 2024: Beginn der Bearbeitungszeit am 09. April 2024 und Ende am 27. August 2024
  • Wintersemester 2023/24: Beginn der Bearbeitungszeit am 10. Oktober 2023 und Ende am 27. Februar 2024

Wie kann ich meine M.A.-Arbeit anmelden?

Das Formular zur Anmeldung der M.A.-Arbeit finden Sie auf der Webseite des PAGS. Auf dem Anmeldeformular füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt (Thema der M.A.-Arbeit, Datum, Unterschrift, Stempel) vom Institut ausfüllen. Die Anmeldung erfolgt also nicht direkt im Prüfungsamt, sondern postalisch durch die Betreuungsperson. Sie sollten sich folglich möglichst frühzeitig mit der Betreuungsperson Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit ihr bzw. ihm ein Thema für die M.A.-Arbeit aussuchen. Nachdem Sie ein passendes Thema gefunden haben, wird Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer die Arbeit postalisch anmelden.
Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.

Bis wann wird meine Arbeit korrigiert?

Die Korrekturzeit obliegt den Prüfenden.

  • Sommersemester 2024: Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen soll möglichst bis 30.09.2023 abgeschlossen sein. Wenn alle sonstigen noch ausstehenden Prüfungsergebnisse bis dahin vorliegen, so ist eine Rückmeldung um eine weiteres Semester nicht vonnöten.
  • Wintersemester 2022/23: Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen soll möglichst bis 31.03.2023 abgeschlossen sein. Wenn alle sonstigen noch ausstehenden Prüfungsergebnisse bis dahin vorliegen, so ist eine Rückmeldung um eine weiteres Semester nicht vonnöten.

Wer darf prüfen?

Folgende Dozentinnen und Dozenten sind berechtigt, M.A.-Arbeiten zu betreuen:

Linguistik Literaturwissenschaft
Prof. Dr. Andreas Dufter Prof. Dr. Thomas Borgstedt
Prof. Dr. Paul O'Neill Prof. Dr. Herle-Christin Jessen
Prof. Dr. Tania Paciaroni Prof. Dr. Martin von Koppenfels
Prof. Dr. Johanna Wolf Prof. Dr. Florian Mehltretter
PD Dr. Martha Guzmán (auf Anfrage) Prof. Dr. Bernhard Teuber (nach Absprache)
PD Dr. Aurelia Merlan Prof. Dr. Barbara Vinken, Ph.D
Prof. Dr. Horst Weich (nach Absprache)
PD Dr. Susanne Dürr
PD Dr. Aurelia Merlan
PD Dr. Angela Oster
PD Dr. Lars Schneider
PD Dr. Dagmar Stöferle
PD Dr. Edi Zollinger

Was ist die Disputation und wann findet sie statt?

In der abschließenden Disputation (60 Min.) sollen die Thesen der M.A.-Arbeit verteidigt werden. Diese findet im Anschluss an die Korrektur der M.A.-Arbeit nach persönlicher Absprache mit den Prüfenden statt.

  • Sommersemester 2024: Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen soll möglichst bis 30.09.2024 abgeschlossen sein.
  • Wintersemester 2023/24: Die Einreichung der Gutachten bzw. der Noten aus den Disputationen soll möglichst bis 29.03.2023 abgeschlossen sein.

Die Disputation wird benotet. Sie werden automatisch für die Disputation angemeldet, wenn Sie sich zur M.A.-Arbeit anmelden.

Besteht im Krankheitsfalle die Möglichkeit einer Verlegung des Abgabetermins?

Hierzu müssen folgende Dinge beachtet werden: 1) Sie benötigen ein "Prüfungsunfähigkeitsattest" eines Arztes, aus dem der exakte Zeitraum hervorgehen muss, in dem Sie nicht in der Lage sein werden, an der M.A.-Arbeit zu arbeiten sowie die Symptome geschildert werden, die zu diesem Umstand führen; 2) diese Bescheinigung bitte unverzüglich im PAGS (Philipp Moritz Handl) abgeben und eine Verlegung des Abgabetermins beantragen; 3) eine Verlegung im Krankheitsfall ist nur maximal für die Hälfte der Bearbeitungszeit (also 10 Wochen) möglich, sollten Sie länger prüfungsunfähig sein, besteht aber die Möglichkeit, komplett von der M.A.-Arbeit zurückzutreten.


Informationen des Prüfungsamtes (u.a. Download des Formulars zur Anmeldung der M.A.-Arbeit)

Unter den folgenden Links finden Sie die genormten Titelblätter sowie die Plagiatserklärung zur M.A.-Arbeit:

Für das Ausfüllen/Audrucken bitte beachten:

  • Sie benötigen den Adobe Reader (mindestens in der Version 7.0) - kostenloser Download unter http://get.adobe.com/de/reader
  • Um die Formularfelder zum Ausfüllen angezeigt zu bekommen, müssen Sie eventuell zuvor die Option "Felder markieren" in der lilafarbenen Zeile markieren.
  • Bitte achten Sie auf das gendergerechte Deckblatt - Männer können dabei nur die männliche Version wählen, Frauen dürfen wählen, ob der Grad "eines" oder der Grad "einer" Master of Arts auf dem Deckblatt stehen soll.

Probleme beim direkten Öffnen des Formulars im Browser vermeiden Sie, indem Sie wie folgt vorgehen:

  1. Machen Sie einen Rechtsklick auf [Deckblatt und Plagiatserklärung];
  2. Wählen Sie die Funktion [Ziel speichern unter];
  3. Wählen Sie einen Speicherort (z.B. den Desktop);
  4. Öffnen Sie die Datei vom Speicherort aus.